Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hanseatische Außenwerbung GmbH
Stand: 05.05.2011

I. Allgemeines

1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an.

2. Sämtliche Angebote und Aufträge sind freibleibend.

3. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt hat, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Kunden bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.
Wird der Auftrag abweichend von unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

4. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

5. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.

II. Preise und Zahlung

1. Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils geltenden Preislisten oder die auf das Objekt abgegebenen Angebote, unfrei ab Werk.
Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Erstlieferungen und Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik, bedürfen in jedem Fall der Vorauszahlung. Ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz der EZB berechnet.

3. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Nach Eingang einer Bestellung kann der Verkäufer, ohne Gründe zu nennen, innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Die vertraglichen Zahlungsbedingungen sind in jedem Fall einzuhalten.

6. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten und angefertigten Objekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

2. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Von Pfändungen Dritter ist uns sofort Mitteilung zu machen.

3. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweilige Kaufvertrag geltend zu machen.

4. Die Kosten eines etwaigen Interventionsverfahrens gehen zu Lasten des Käufers.

IV. Ausschluss von Schadensersatz,Haftungsbegrenzung

1. Für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines der von uns verkauften Produkte, wird von uns in keinem Fall die Haftung übernommen.

2. Eine solche Haftung kann weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel hergeleitet werden.

3. Der Käufer ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu überprüfen, ob diese für den vorgesehenem Einsatzzweck tauglich sind.

4. Beruht die Verpflichtung zu Schadenersatz auf der nur leichten fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

5. Beruht die Verpflichtung zu Schadenersatz auf der nur leichten fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Nebenpflichten, schließen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus.

6. In allen Fällen einer Haftung auf Schadenersatz aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung, gleich welcher Rechtgrundlage, wird unsere Haftung auf Schadenersatz auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

V. Lieferung, Lieferungsverzug und Versand



1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Vertragspartners voraus.

2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und zeitliche Verzögerungen in der Lieferzufuhr, sowie Störungen durch Streik und Aussperrung entbinden uns von der Lieferverpflichtung.

3. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Käufers abgeschlossen und geht zu dessen Lasten.

4. Liefertermin oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren.

5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.

6. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Belieferung sind ausgeschlossen, soweit von uns nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

7. Beruht unser Verzug auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

8. Der Versand erfolgt unfrei ab Werk.

VI. Beanstandungen

1. Berechtigte Beanstandungen und Reklamationen können nur bei Anlieferung oder vor Verwendung innerhalb 8 Tagen bei Weiterverarbeitung unter genauer Angabe des Mangels berücksichtigt werden.

2. Bei berechtigter Reklamation behält sich der Verkäufer die Entscheidung darüber vor, ob Preisminderung oder unter Rücknahme der Ware kostenlose Ersatzlieferung erfolgt.

3. Auf keinem Fall wird die Haftung des Verkäufers die Kosten einer Ersatzlieferung im Werte des Kaufpreises der fehlerhaften Produkte übersteigen.

4. Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.

VII. Garantie

1. Unsere Produkte werden nach EU Richtlinien, EN 60598 geprüft.

2. Ansonsten gelten die Forderungen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Ausgenommen Gebrauchsgüter, wie z.B. Leuchtmittel; hier gilt die Gewährleistung der Hersteller.

VIII. Vertragsänderungen

1. Mit Auftragserteilung gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen.

2. Abweichungen von vorstehenden Bedingungen bedürfe zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung, sowie etwaige sonstige Ansprüche, wie Reklamationsansprüche, ist für beide Parteien Schönberg/Mecklenburg.

2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma in Schwerin. Dies gilt auch bei Klagen im Wechsel- und
Scheckprozess.